Häufig gestellte Fragen

Arbeit

Dürfen Geflüchtete aus der Ukraine arbeiten gehen?

Ob Geflüchtete in Deutschland arbeiten dürfen, hängt von ihrem Status ab. Haben Geflüchtete eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz erhalten, dürfen sie in Deutschland arbeiten. Die Aufenthaltserlaubnis muss den Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ enthalten.

Geflüchtete dürfen nicht arbeiten, wenn sie visumfrei oder mit einem Besuchervisum in Deutschland sind. Wenn ein Visum als Fachkraft beantragt wird, mit dem Geflüchtete eine Arbeitserlaubnis erhalten.

Weitere Informationen und viele Antworten auf Fragen finden Sie hier:

Wo können Ukrainer:innen einen Job finden?

Der Arbeitsmarkt steht Geflüchteten aus der Ukraine offen. Die Arbeitssuche funktioniert also ganz regulär. Als erster Anlaufpunkt sollte die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit kontaktiert werden. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Jobportalen, die Arbeit vermitteln.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten:

Können Ukrainer:innen in ihren erlernten Beruf in Deutschland arbeiten?

Prinzipiell können Ukrainer:innen ihren erlernten Beruf auch in Deutschland ausüben. Jedoch gibt es sogenannte reglementierte Berufe, die vorab eine Anerkennung benötigen. wie z.B. Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Krankenpfleger:innen oder Ingenieur:innen. Dafür muss der Abschluss anerkannt werden. Für Handwerker:innen gilt folgendes: Wenn sich geflüchtete Ukrainer:innen in einem sogenannten „zulassungspflichtigen Handwerk“ selbständig machen möchten, müssen sie ihren Berufsabschluss ebenfalls anerkennen lassen.

Für nicht reglementierte Berufe gilt, dass der Abschluss nicht anerkannt werden muss. Eine Anerkennung verbessert allerdings die Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Weitere Informationen gibt es unter:

Gibt es Sprachkurse für Erwachsene?

Deutschkurse für Erwachsene werden für für Anfänger:innen und Fortgeschrittene auf verschiedenen Niveaustufen im Land Brandenburg von vielen Volkshochschulen (VHS), Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft angeboten. Auch die Integrationskurse des BAMF umfasst dieses Angebot. Gefördert werden diese Kurse vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS). In Kürze wird das MBJS mit dem Landesbeirat für Weiterbildung und Verbindung zusammenarbeiten, um ein möglichst passende Angebote zu ermöglichen.

Weitere Informationen gibt es hier:

Aufenthalt & Status

Müssen sich geflüchtete Ukrainer:innen bei einer Behörde melden?

Ukrainer:innen müssen sich erstmal nicht bei einer Behörde melden, wenn sie bei Verwandten oder Freunden wohnen können und aktuell noch keine finanzielle Unterstützung benötigen.

Der Europäische Rat hat am 4. März 2022 den erforderlichen Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes getroffen. Dieser ist am gleichen Tag in Kraft getreten.

Durch den „vorübergehenden Schutz“ (§24 Aufenthaltsgesetz) haben sie folgende Rechte und Pflichten:

Sie müssen kein Asylverfahren durchlaufen, sondern bekommen die Aufenthaltserlaubnis unabhängig von Ihrer individuellen Situation. Sie müssen keine deutschen Sprachkenntnisse oder eigenes Einkommen nachweisen.
Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Die Gültigkeit ist darin vermerkt. Sowohl eine Verlängerung als auch ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltsstatus sind nicht ausgeschlossen.
Wenn Sie kein eigenes Einkommen haben, bekommen Sie finanzielle Unterstützung vom Staat über das sogenannte „Asylbewerberleistungsgesetz“. Das beinhaltet eine Unterkunft und Geld für Essen, Kleidung, etc. Außerdem werden Sie auch ein kleines Taschengeld erhalten.
Sie können sich Ihren Wohnort nicht in allen Fällen selbst aussuchen, sondern werden gegebenenfalls einem bestimmten Bundesland und dann einer bestimmten Kommune zugeteilt. Dies wird Ihnen mitgeteilt. Personen, die privat bei Freunden oder Familie untergekommen sind, dürfen aber voraussichtlich dort bleiben.
Sie dürfen nachträglich Ihre Kernfamilie nach Deutschland holen. Das sind Ehepartner*innen und minderjährige Kinder bzw. Eltern von minderjährigen Kindern. Sie dürfen auf Antrag an einem Integrationskurs teilnehmen, wenn es freie Plätze gibt. In einem Integrationskurs lernen Sie Deutsch.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Müssen geflüchtete Ukrainer:innen Asyl beantragen?

Geflüchtete aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen. Ein Asylantrag ist nicht mehr erforderlich. Ukrainischen Staatsangehörigen wird deshalb empfohlen, derzeit von der Stellung eines Asylantrages abzusehen. Asylbewerber:innen erhalten die gleichen finanziellen Leistungen wie Vertriebene, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erhalten. Das Recht, einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.

Wenn geflüchtete Ukrainer:innen keine Unterkunft haben oder über keine finanziellen Mittel verfügen, können sie sich bei der Zentralen Ausländerbehörde als asylsuchend melden:

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)

Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt

Telefon: 033644270

E-Mail: PoststelleZABH@zabh.brandenburg.de

Weitere Informationen finden Sie hier:

Wie lange dürfen sich Ukrainer:innen in Deutschland aufhalten?

Ukrainische Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) visumfrei in die EU und damit auch nach Deutschland einreisen, wenn sie einen biometrischen Reisepass besitzen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat eine Rechtsverordnung erlassen, mit der Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland vorübergehend keinen Aufenthaltstitel benötigen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 23. Mai 2022. Innerhalb dieses Zeitraums muss eine Antragstellung bei der zuständigen Ausländerbehörde zur Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG geschehen. Einen Aufenthaltstitel benötigen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine also zunächst einmal nicht. Diese Regelung ist zunächst bis zum 31. August 2022 befristet. Danach benötigen Kriegsflüchtlinge einen Aufenthaltstitel. Da aber die Betroffenen keinen Einfluss darauf haben, wie lange die Behörde für die Bearbeitung eines Antrags benötigt, reicht eine Antragstellung innerhalb des Zeitraums, in dem man sich ohne Aufenthaltstitel rechtmäßig in Deutschland aufhält. Der Antrag muss also – nach derzeitigem Stand – spätestens am 31. August 2022 bei der örtlichen Ausländerbehörde gestellt werden. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig auf der Webseite der Stadt bzw. der Ausländerbehörde, ob Sie hierfür einen Termin benötigen oder der Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis von Ihnen fristwahrend online gestellt werden kann. Ist der Antrag gestellt, bleibt der Zustand „erlaubter Aufenthalt“ bis zur Entscheidung über den Antrag erhalten – auch über den 31. August 2022 hinaus. Es wird eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Kann ich selbst entscheiden, wo ich leben möchte, wenn ich einen Asylantrag stelle?

Wenn Sie einen Asylantrag stellen, können Sie leider in der Regel nicht selbst über Ihren Wohnort bestimmen. Sie werden dann in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht – dies ist ein Nachteil gegenüber dem vorübergehenden Schutz, der nicht dazu führt, dass Sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen müssen. In welchem Bundesland Sie bei der Stellung eines Asylantrages untergebracht werden, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.

Hier ist aber zu beachten das Personen, die im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels mit einer Gültigkeitsdauer von über sechs Monaten sind, müssen nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Kinder / Bildung / Studium

Sind geflüchtete Kinder und Jugendliche schulpflichtig?

Im Land Brandenburg soll geflüchteten Kindern, egal ob mit Mutter oder alleine geflohen, ermöglicht werden, Brandenburger Schulen zu besuchen. 

Um den Kindern und Jugendlichen nach der Flucht Zeit zu geben, um in der neuen Lebensumgebung „anzukommen“, setzt ihre Schulpflicht für einige Zeit aus.

Die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche, die in einer privaten Unterkunft untergekommen sind, ruht sechs Wochen nach der Verteilung auf oder Zuzug in die Landkreise/kreisfreien Städte.

Für junge Menschen, die im Rahmen der Erstaufnahme in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht sind, ruht die Schulpflicht für den Zeitraum von drei Monaten nach der Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung.

Die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche, die in einer privaten Unterkunft untergekommen sind, ruht drei Monate nach der Verteilung auf oder Zuzug in die Landkreise/kreisfreien Städte.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Wie können Kinder beim Schulbesuch unterstützt werden?

In allen (Erst)aufnahme-Standorten bietet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) freiwillige Sprachförderkurse schon in den ersten drei Monaten nach Ankunft an. Außerdem gibt es verbindliche Vorbereitungsgruppen, sollte der Aufenthalt länger als drei Monate dauern.

Kinder werden beim Schulbesuch unterstützt: Sollten die Deutschkenntnisse der Kinder und Jugendlichen noch nicht ermöglichen, dass der Unterricht gemeistert werden kann, erhalten sie zusätzliche Sprachförderungen in Vorbereitungsgruppen oder in einem Förderkurs.

Zusätzlich sicherte das MBJS zu, dass in allen vier Schulämtern jeweils eine Schulrätin oder ein Schulrat die Schulen bei der Aufnahme, Bestuhlung und Förderung der Kinder und Jugendlichen berät. Außerdem gibt es eine landesweite Koordinatorin für Migrationsangelegenheiten im Staatlichen Schulamt Frankfurt (Oder).

Zudem gibt es jetzt Informationen auf Ukrainisch und Russisch für die Eltern schulpflichtiger Kinder aus der Ukraine. Diese finden sie auf der Seite des MBJS.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bekommen geflüchtete Kinder im Krippen- und Kitaalter einen Krippen- oder Kitaplatz?

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS) hat bekanntgegeben, dass es Kita- und Krippen gebeten hat, geflüchteten Kinder unkompliziert einen Kita- oder Krippenplatz zu geben. Kindern aus der Ukraine, die einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung haben, nehmen – wie alle anderen Kinder im Land Brandenburg – an der öffentlichen Finanzierung teil.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Eine Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Schritt dahin, dass die Familien ihr Leben und ihre Unterkunft in Deutschland organisieren und im Alltag ankommen. Alle Infos finden sie hier jetzt auch auf Ukrainisch.

Welche Impfungen muss mein Kind haben, um in einer KiTa betreut zu werden oder um zur Schule gehen zu können?

In Deutschland müssen Kinder gegen Masern geimpft sein, damit sie einen Kindergarten oder eine Schule besuchen können. Die Impfung ist für Kinder kostenlos. Manche Erstaufnahmeeinrichtungen bieten die Masern-Impfung, sowie weitere Impfungen, für Kinder direkt an. Die Impfung kann aber auch bei einem Kinderarzt durchgeführt werden. Dafür brauchen Sie einen Behandlungsschein. Die Impfpflicht gilt für Kinder ab einem Jahr, wenn diese in einem Kindergarten oder einer anderen Einrichtung betreut werden oder die Schule besuchen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Können Ukrainer:innen eine Ausbildung oder ein Studium beginnen?

Ukrainer:innen, die, eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG haben, können eine Ausbildung machen oder studieren und werden dabei auch finanziell unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Können Ukrainer:innen ihr Studium an einer deutschen Universität oder Hochschule wieder aufnehmen?

Ukrainischen Studierenden im ersten Studienjahr soll der Wechsel an eine deutsche Hochschule erleichtert werden – dies auch dann, wenn das Studienjahr nicht abgeschlossen wurde.

Konkret sollen sich ukrainische Schülerinnen und Schüler, die keinen Schulabschluss vorweisen können und ein Studium in Deutschland aufnehmen möchten, direkt beim jeweiligen Studienkolleg der Hochschule bewerben. Personen, die bereits studieren, sollen sich ebenfalls direkt an die Hochschulen wenden.

Ukrainerinnen und Ukrainern, die die Hochschulreife bereits erworben haben, aber die nötigen Unterlagen aufgrund der Flucht nicht vorlegen können, haben die Option, ein dreistufiges Plausibilisierungsverfahren absolvieren.

Medizinische Versorgung

Wie können Geflüchtete ärztliche Versorgung erhalten?

Laut Angaben der Verbraucherzentrale ermöglichen die Regeln für Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland Folgendes:

  • die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen inklusive der Versorgung mit den benötigten Arznei- und Verbandmitteln
  • die Versorgung von Schwangerem
  • einen Anspruch auf Schutzimpfungen.
  • einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen
  • in medizinisch notwendigen Einzelfällen eine Psychotherapie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • in medizinisch notwendigen Einzelfällen Hilfsmittel, die aber vorab zu genehmigen sind

Geflüchtete mit Krankenbehandlungsschein sind sowohl von der Zuzahlung als auch von Mehrkosten befreit. Die zuständigen Ämter der Kommunen stellen solche Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen können.

Auch wenn Sie bisher noch nicht in Deutschland angemeldet haben, haben Sie Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall. Bei einem medizinischen Notfall gehen Sie ins nächste Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen. Es gibt in Deutschland auch Organisation, die Menschen ohne Krankenversicherung anonym ärztlich behandeln. Die Hilfe bei diesen Organisationen ist kostenlos. Auf der Website gesundheit-ein-menschenrecht.de können Sie nach einer solchen Organisation in Ihrer Nähe suchen.

Neben der Ausgabe von Behandlungsscheinen gibt es ein einfacheres Verfahren, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen den jeweiligen Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen getroffen wurde. Hier können Geflüchtete eine elektronische Gesundheitskarte (eGK ) anstelle der Behandlungsscheine der Kommunen erhalten.

Solche Vereinbarungen zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bestehen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktuell unter anderem in Berlin und Brandenburg.

Zusätzlich versicherte das Brandenburger Gesundheitsministerium am 08.03.2022 das Geflüchtete schnellstmöglich eine eigene Gesundheitskarte und Zugang zum Gesundheitssystem bekommen sollen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Wo erhalten Geflüchtete psychologische Betreuung?

Psychotherapeutische Hilfe, um die Erlebnisse des Krieges und der Flucht zu verarbeiten, bekommen Geflüchtete in Psychosozialen Zentren. Leider decken die Kapazitäten der Einrichtungen bisher nicht den aktuellen Bedarf an Therapieplätzen. Betroffene müssen deshalb oft mehrere Monate auf einen Therapieplatz warten.

Diese Psychosozialen Zentren gibt es in Berlin und Brandenburg:

Die Kosten für die psychologische Betreuung von Kriegsgeflüchteten übernehmen die Sozialämter.

Außerdem gibt es die Telefonseelsorge Doweria, deren russischsprachige Mitarbeiter:innen ein offenes Ohr haben.

Wie können sich Geflüchtete gegen Covid-19 impfen und testen lassen?

Ukrainische Geflüchtete sollen möglichst schnell und unkompliziert kostenlose Impfangebote bekommen. Impfungen könnten zum Beispiel in Impfbussen an zentralen Punkten durchgeführt werden und auch in Flüchtlingseinrichtungen. Auch in Impfzentren, in Arztpraxen oder auch in Apotheken, die Corona-Schutzimpfungen durchführen, können sich Geflüchtete aus der Ukraine kostenlos gegen Corona impfen lassen.

Wenn Geflüchtete mit dem russischen oder den chinesischen Impfstoffen geimpft wurden, benötigen sie nach aktueller Rechtslage eine erneute Impfserie mit einem in der EU anerkannten Impfschutz.

Das Robert Koch-Institut hat auf Ukrainisch ein Aufklärungsmerkblatt des RKI zur Covid-19-Impfung mit mRNA-Impfstoff erstellt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt für Geflüchtete aus der Ukraine ein umfangreiches Informationspaket zu Corona und Coronaschutzimpfungen bereit.

Informationen auf Englisch finden Sie außerdem beim Angebot „Zusammen gegen Corona“.

Geflüchtete aus der Ukraine müssen über keine Krankenversicherung verfügen, um ein Testangebot in Anspruch nehmen zu können.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Wo kann ich als Ukrainer oder Ukrainerin einen Arzt finden?

Die Adresse eines Arztes in Ihrer Nähe finden Sie online in der AOK-Arztsuche oder unter Лікарі для українців.

Hab ich als schwangere Ukrainerin die Möglichkeit medizinische Versorgung zu erhalten?

Als Schwangere haben Sie Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen sowie die medizinische Betreuung vor, während und nach der Geburt. Dies ist für Sie kostenlos. Für die medizinische Behandlung beim Arzt sowie die Betreuung benötigen Sie einen Behandlungsschein. Diesen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie sich gerade aufhalten. In der Regel ist dies das Sozialamt. In einigen Bundesländern stellen auch die örtlichen Krankenkassen Behandlungsscheine aus.

Was passiert bei einem medizinischen Notfall und ich habe noch keinen Behandlungsschein?

Bei einem medizinischen Notfall werden Sie auch ohne Behandlungsschein behandelt. Sie müssen dann lediglich angeben, an welchem Aufenthaltsort Sie hier in Deutschland gemeldet sind oder in welcher örtlichen Einrichtung Sie untergebracht sind.

Wo finden Flüchtlinge mit Behinderung Hilfe?

Geflüchtete mit Behinderung haben besondere Bedürfnisse und benötigen verstärkt Unterstützung und medizinische Versorgung. Um diese Hilfen zu erhalten, ist es wichtig, dass sich Betroffene nach ihrer Ankunft hier in Deutschland registrieren. Eine Registrierung ist unter anderem möglich in Ankunftszentren oder bei der Ausländerbehörde. Mit der Registrierung erhalten geflüchtete Menschen mit einer Behinderung die medizinische Versorgung, die sie benötigen. Zudem haben sie Anspruch auf viele unterstützenden Leistungen. Wenn zum Beispiel die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Rollstühle und Gehhilfen benötigt wird, kann dies bei den Sozialhilfeträgern beantragt werden.

Unterstützung und Beratung für Betroffene und deren Familien:

Sonstige Fragen

Wie finde ich Demonstrationen in meiner Nähe?

In vielen Städten finden auch weiterhin Friedensdemonstrationen statt. Auf der Website https://standwithukraine.live sammelt eine Gruppe von Klimaaktivist:innen, wo und wann diese stattfinden. 

Was nützt Demonstrieren?

Werden die Fotos der Demonstrationen auf den Sozialen Medien geteilt und gelikt, erreicht das auch Menschen in der Ukraine. Obwohl Friedensdemonstrationen zwar kaum zu Frieden führen, so vereinen sie doch und schaffen durch die Solidaritätsbekundungen ein Gemeinschaftsgefühl.

Ich kann Ukrainisch sprechen – wie kann ich helfen?

Personen, die Ukrainisch sprechen, werden dringend gesucht. Wenn Sie beim Übersetzen und Dolmetschen unterstützen möchten, können Sie sich beim Gemeindedolmetschdienst Brandenburg von ISA e.V. registrieren lassen: https://www.isa-brb.de/gemeindedolmetschdienst-2/.

Wie stehe ich denen bei, die Angehörige und Freund:innen in der Ukraine haben?

Viele Menschen sorgen sich aktuell um ihre Angehörigen und Freud:innen in der Ukraine. Diese Ängste und Sorgen stellen eine dauerhafte Belastung dar. Wer selbst weniger belastet ist und die Möglichkeit hat, kann diesen Menschen eine Stütze sein.

Obwohl man ihnen die Sorgen nicht nehmen kann, ist es wichtig, dass Betroffene sich in dieser Situation nicht alleingelassen fühlen. Durch einen Anruf oder eine Nachricht kann man signalisieren, dass man in Gedanken bei ihnen ist und jederzeit bereit ist zu unterstützen.

Es gibt auch professionelle Hilfsangebote für Menschen, die derzeit stark psychisch belastet sind, etwa die deutsche Telefonseelsorge. Die Nummer gegen Kummer richtet sich spezifischer an Familien, an Eltern, Kinder und Jugendliche. Psychologische Beratung auf Russisch und Ukrainisch bietet auch die Berliner Organisation Les Migras. 

Wer Geflüchtete dabei unterstützen möchte, Kontakt zu ihren Familienangehörigen in der Ukraine zu halten, kann Guthaben anweisen. Bei Recharge, MobileRecharge oder über Ding etwa kann man, sofern man die Telefonnummer eines Geflüchteten weiß, Guthaben für mobile Daten und zum Telefonieren spenden. 

Ich habe auf der Flucht den Kontakt zu einem Familienmitglied verloren. Was kann ich tun?

Falls sie den Kontakt zu Familienmitgliedern verloren haben hilft ihnen der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes.

Hier finden sie weitere Informationen:

Wird es Evakuierungsflüge geben? Für deutsche und ukrainische Staatsangehörige?

Der Luftraum über der Ukraine ist aktuell gesperrt.

Eine Evakuierung von deutschen Staatsangehörigen oder ukrainischen Staatsangehörigen durch deutsche Behörden ist derzeit nicht vorgesehen.

Deutsche Staatsbürger in der Ukraine sind aufgefordert, sofort das Land auf einem sicheren Weg zu verlassen und falls dies nicht möglich ist, an einem geschützten Ort zu bleiben. Das Auswärtige Amt hat eine Krisenhotline eingerichtet unter +49 30 5000 3000.

Weitere Informationen finden Sie beim Auswärtigen Amt:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/UKR

Gelten Corona-bedingte Einreisebeschränkungen für geflüchtete aus der Ukraine? Welche Nachweise sind erforderlich?

Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung besteht nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise nach Deutschland, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr, da die Ukraine ab dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft ist. Die Vorgaben der Corona-Einreiseverordnung sind unabhängig davon grundsätzlich zu beachten

Die Bundespolizei wird bei Kriegsflüchtlingen und Vertrieben pragmatisch mit der Situation umgehen. So werden u.a. freiwillige Tests bei der Einreise an der Grenze angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert.

Weitere Informationen finden sie hier:

https://www.crm.de/rc/corona/reise_checker.asp?lid=249

Haben geflüchtete Ukrainer:innen die Möglichkeit eine deutsche SIM-Karte zu bekommen?

Verschiedene deutsche Anbieter stellen aktuell kostenfreie SIM-Karten für Flüchtlinge aus der Ukraine zur Verfügung. Allerdings ist für die Freischaltung ein Dokument nötig mit dem sie ihre Identität nachweisen können.

Weitere Informationen finden sie hier:

https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/kostenlose-sim-karten-fuer-gefluechtete-aus-der-ukraine-650244https://www.handyhase.de/magazin/anbieter-helfen-ukraine-fluechtlingen/

Was haben geflüchtete Ukrainer:innen für Transportmöglichkeiten?

Aktuell haben sie die Möglichkeit mit dem preislich stark vergünstigten 9-Euro-Ticket, welches in den Monaten Juni, Juli und August jedem zur Verfügung steht und an allen Automaten, Service-Stellen, Bussen und digital über den DB Navigator erworben werden kann, durch ganz Deutschland zu fahren.

Hinweis: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Zügen gilt wegen der aktuellen Corona Pandemie die 3G-Regel. Zusätzlich müssen sie während der Fahrt  eine „medizinische Maske“ tragen. Als medizinische Masken gelten sogenannte „OP-Masken“ und „FFP2-Masken“.

Seit dem 14. April nimmt FlixBus die Routen nach Kiew sowie nach Schytomyr, Riwne, Winnyzja, Uman,  Chmelnyzkyj und Ternopil wieder auf. Insgesamt gibt es nun acht direkte internationale FlixBus-Verbindungen für Reisende aus der Ukraine nach Polen, Tschechien und Ungarn. Von letzterem wird ab dem 28. April eine neue zusätzliche FlixBus-Verbindungen von Kiew nach Budapest angeboten. Da immer noch zahlreiche Menschen aus der Ukraine ausreisen und gleichzeitig die Zahl der Reisenden in die Ukraine weiter zunimmt hat FlixBus entschieden das Angebot zu erweitern, um den Menschen noch mehr Zugang zu Mobilität zu bieten.

„Seit dem Tag, an dem wir die meisten Linien aus Sicherheitsgründen einstellen mussten, haben wir die Sicherheit und den Zustand der Straßeninfrastruktur ständig sorgfältig beobachtet. Nun haben wir gemeinsam mit unseren Buspartnern entschieden, dass die Situation es uns erlaubt, ausgewählte Verbindungen wieder zu betreiben.“ FlixBus beobachtet die Situation weiterhin mit äußerster Sorgfalt und steht in engem Kontakt mit seinen Buspartnern.

Mehr Informationen zu Flixbus und ihren Angeboten finden Sie direkt auf der Unternehmenswebsite unter dem folgenden Link: 

https://corporate.flixbus.com/de/flixbus-unterstuetzt-die-ukraine/

Wie kann ich als Geflüchtete:r aus der Ukraine ein Bankkonto in Deutschland eröffnen?

Sie können in den meisten Banken ein sogenanntes “Basiskonto” eröffnen. Damit können Sie Geld einzahlen und abheben, Überweisungen durchführen, Lastschriften ausführen und Daueraufträge einrichten. Je nach Bank variieren die Gebühren für Basiskonten. Für die Eröffnung brauchen Sie nur einen Identitätsnachweis – etwa Ihren Reisepass. Möchten Sie ein reguläres Girokonto eröffnen, sind je nach Bank weitere Unterlagen notwendig. Bitte beachten Sie, dass eine Einzahlung in Hrywnja auf deutschen Konten derzeit nicht möglich ist.

Spenden & Helfen

Geldspenden für Hilfe vor Ort

Um jetzt möglichst effektiv helfen zu können, kommen momentan in erster Linie Geldspenden in Betracht. Viele Hilfsorganisationen haben Spendenkonten für die Menschen in der Ukraine eingerichtet. Hier eine Auswahl:

Sachspenden

Von Hilfsorganisationen, Vereinen und in privaten Initiativen werden auch Sachspenden gesammelt, um die betroffenen Menschen mit dringend benötigten Gütern zu unterstützen.

Egal ob Kleidung oder Möbelstück – auf der Plattform HelpTo.de können Sachspenden inseriert werden.

Es ist allerdings wichtig, dass solche Sammlungen und Transporte koordiniert erfolgen. Deshalb werden private Initiativen dringend gebeten, sich mit erfahrenen Hilfsorganisationen abzustimmen. Sachspenden haben gegenüber finanziellen Spenden aber den Nachteil, dass sie weniger flexibel eingesetzt werden können und mit Lager- und Transportkosten einhergehen. Aus diesem Grund sind in der aktuellen Situation Geldspenden sinnvoller.

Quelle: https://www.zeit.de/zeit-magazin/2022-02/ukraine-hilfe-spenden

Arzneimittelspenden

Auch wenn in der Ukraine Medikamente dringend benötigt werden, wird von Arzneimittelspenden aus Privathaushalten dringend abgeraten. Auch Verbandsmaterialien sollten nicht von Privatpersonen gespendet werden.

Grund hierfür ist, dass die Einhaltung der Lagerungsbedingungen in Privathaushalten nicht immer vollständig sichergestellt werden kann und die Wirksamkeit der Medikamente mit der Zeit nachlässt oder sogar schädliche Abbauprodukte entstehen können. Auch Medizinprodukte, wie sterile Verbandmaterialien müssen unter bestimmten Bedingungen aufbewahrt werden, damit sie bedenkenlos bis zum Erreichen des Verwendbarkeitsdatums genutzt werden.

Die Arzneimittel müssen aus zuverlässigen Quellen stammen und unter Beachtung der von der WHO aufgestellten Richtlinien für die gute Herstellungs- und Vertriebspraxis hergestellt, gelagert und ausgeliefert worden sein.

Aus diesen Gründen sollen Arzneimittel- und Medizinproduktespenden nur seitens staatlicher Stellen und anerkannter Hilfsorganisationen erfolgen.

Quelle: https://www.zeit.de/zeit-magazin/2022-02/ukraine-hilfe-spenden

Ehrenamtlich helfen

Neben Geld- und Sachspenden werden auch ehrenamtliche Helfer:innen dringend gesucht. Viele Organisationen, Initiativen und Projekte bitten um Unterstützung um geflüchtete Ukrainer:innen bei der Ankunft willkommen zu heißen, Unterkünfte zu arrangieren, bei der Versorgung zu helfen, psychologische Hilfe zu gewährleisten, bei der Integration zu helfen oder sich anderweitig zu engagieren.

Über konkrete Engagementangebote und -gesuche vor Ort informieren Sie sich am besten bei den kommunalen Integrationsbeauftragten.

In vielen Orten helfen Ihnen die Freiwilligengagenturen Engagementmöglichkeiten und Hilfsprojekten zu finden. Auch die regionalen Wohlfahrtsverbände (AWO, DRK, Caritas, Diakonie, Der Paritätische und ZWST) suchen für Ihre Hilfsangebote freiwillig Engagierte.

Einen Überblick über Engagementangebote und -gesuche in Brandenburg erhalten Sie im HelpTo-Portal: https://www.helpto.de/ukraine

Weitere Informationen finden Sie hier:

Staatliche Hilfe

Können geflüchtete Ukrainer:innen finanzielle Hilfe vom Staat bekommen?

Laut Bundesinnenministerium gilt, unabhängig vom Aufenthaltsstatus, dass geflüchtete Ukrainer:innen Anspruch auf Hilfe vom Staat (Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung) haben.

Wenn ein Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz vorliegt oder beantragt werden will, haben Ukrainer:innen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat. Diese Unterstützung bekommen Sie über das sogenannte „Asylbewerberleistungsgesetz“. Das beinhaltet eine Unterkunft und Geld für Essen, Kleidung, etc. Zusätzlich werden sie ein kleines Taschengeld erhalten.

Ein Asylantrag ist aktuell nicht empfehlenswert. Falls trotzdem Asyl beantragt wurde, werden Ukrainer:innen in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht und dort mit dem Nötigsten versorgt.

Personen, die sich aktuell visumsfrei in Deutschland aufhalten und keine Aufenthaltserlaubnis nach §24 bekommen können, können in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts sogenannte Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 SGB XII bekommen, wenn die Geflüchteten kein eigenes Geld haben. Dann können geflüchtete Ukrainer:innen Geld für Essen, Kleidung, Unterkunft, medizinische Notversorgung bekommen. Schwangere oder Eltern kleiner Kinder bekommen zusätzliche Unterstützung.  Nach Ende der ersten drei Monate ist es möglich finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege nach § 23 Abs. 1 SGB XII zu bekommen. Voraussetzung dafür ist eine Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG zuhaben. 

All diese Hilfen müssen beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Das für Sie zuständige Sozialamt ist das Sozialamt, an dem Ort, an dem Sie sich aufhalten.

Ab dem 1. Juni können Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Grundsicherung beziehen. Nach Angaben Woidkes sollen Geflüchtete aus der Ukraine wie anerkannte Asylbewerber finanziell unterstützt werden. Das bedeutet, dass sie die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfänger erhalten sollen. Der Bund will laut Scholz die Kommunen bei den Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge im laufenden Jahr mit 500 Millionen Euro unterstützen. Die bisherige Praxis sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine als anerkannte Kriegsflüchtlinge laut Aufenthaltsgesetz noch unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen – damit bekommen sie unter anderem weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger. Mit dem Bund-Länder-Beschluss zur Aufnahme in die Grundsicherung erhalten sie höhere Bezüge. 

Anlaufstelle für die Geflüchteten ist damit künftig das Jobcenter. Hier erhalten sie Hilfe aus einer Hand: Zugang zu Integrations- und Sprachkursen, zum Arbeitsmarkt und Unterstützung bei der Organisation von Kinderbetreuung.

Mehr Informationen finden Sie hier:

Wohnen & Unterkunft

Wo können Geflüchtete aus der Ukraine wohnen?

Geflüchtete aus der Ukraine gelten als Kriegsflüchtlinge. Sie sind nicht verpflichtet in Gemeinschaftsunterkünften unterzukommen.

Wenn geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer keine Unterkunft haben oder über keine finanziellen Mittel verfügen, können sie sich bei der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg melden:

Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH)
Poststraße 72, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon: 033644270

Auf der Vermittlungsplattform www.helpto.de können Wohnungsgesuche eingestellt und bestehende Angebote eingesehen werden. Plattformen wie www.everybedhelps.com, www.warmes-bett.de, www.wunderflats.com, www.unterkunft-ukraine.de, www.touristik-hilft.de und www.host4ukraine.com sammeln ebenfalls Wohnungsangebote.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Kann ich privaten Wohnraum bereitstellen?

Viele Kommunen stellen leerstehenden Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung. Wenden Sie sich an Ihre Kommune (Stadt, Landkreis), falls Sie Geflüchteten eine Unterbringungsmöglichkeit anbieten wollen oder eine Unterkunft suchen. Die Angebote werden von dort an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, die die Unterbringung vor Ort koordinieren, weitergeleitet. Für die Unterbringung von Geflüchteten sind im Land Brandenburg die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Viele Brandenburgerinnen und Brandenburger bieten private Wohnunterkünfte für ukrainische Geflüchtete an.

Das Integrationsministerium hat eine E-Mail-Adresse für private Unterkunftsangebote eingerichtet: unterkunftsangebote.ukraine@msgiv.brandenburg.de

Die Angebote werden von dort an die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte, die die Unterbringung vor Ort koordinieren, weitergeleitet.

Die Initiative #Unterkunft Ukraine bietet auf www.unterkunft-ukraine.de die Möglichkeit, Unterbringungsmöglichkeit einzutragen. Auch die Plattform www.wunderflats.com vermittelt private Wohnungsangebote, ebenso die Webseite www.warmes-bett.de.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Darf ich minderjährige Geflüchtete ohne Begleitung aufnehmen?

Geflüchtete Minderjährige, die ohne volljährige Begleitung einreisen, dürfen nicht einfach privat aufgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Dürfen Haustiere von Geflüchteten aus der Ukraine auch nach Deutschland einreisen?

Aufgrund der situationsbedingt zu erwartenden Flüchtlingswelle aus der Ukraine hat die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten gebeten, für die Einreise von Heimtieren, die in Begleitung ihrer Halter in die EU einreisen wollen, vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen. Dieser bitte sind die Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland nachgekommen. Für die Einreise nach Deutschland bedeutet dies, dass Tierhalter mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen können ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen. Dennoch werden Einreisende gebeten sich mit der lokalen Veterinärbehörde in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstand des Tieres zu überprüfen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können.

Auf der Website können sie Anschrift und Kontakt finden:

https://www.stadt-brandenburg.de/struktur/veterinaer-und-lebensmittelueberwachungsamt